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**Buchungsrichtlinien*

Kaution

  1. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 300 € bis 500 € zu verlangen.
  2. Die Kaution ist spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
  3. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen oder Schäden mit der Kaution zu verrechnen.

Pauschalierte Schadensersatzansprüche

  1. Für typische Schadensfälle gelten folgende Pauschalen:
  • Beschädigung Drucker: bis 800 €
  • Beschädigung Kameraeinheit: bis 1.500 €
  • Beschädigung Gehäuse/Display: bis 1.200 €
  • Verlust einzelner Komponenten: nach Wiederbeschaffungswert
  1. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  2. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Verantwortung für Gäste und Betrieb

  1. Der Mieter ist Betreiber der Fotobox während der Veranstaltung.
  2. Er haftet für das Verhalten seiner Gäste.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht während des laufenden Betriebs.

Zugang und Abbruch

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb der Fotobox abzubrechen, wenn:
  • Gefahr für Personen oder Technik besteht
  • unsachgemäße Nutzung erfolgt
  1. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.