**Buchungsrichtlinien*
Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 300 € bis 500 € zu verlangen.
- Die Kaution ist spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
- Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache.
- Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen oder Schäden mit der Kaution zu verrechnen.
Pauschalierte Schadensersatzansprüche
- Für typische Schadensfälle gelten folgende Pauschalen:
- Beschädigung Drucker: bis 800 €
- Beschädigung Kameraeinheit: bis 1.500 €
- Beschädigung Gehäuse/Display: bis 1.200 €
- Verlust einzelner Komponenten: nach Wiederbeschaffungswert
- Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verantwortung für Gäste und Betrieb
- Der Mieter ist Betreiber der Fotobox während der Veranstaltung.
- Er haftet für das Verhalten seiner Gäste.
- Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht während des laufenden Betriebs.
Zugang und Abbruch
- Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb der Fotobox abzubrechen, wenn:
- Gefahr für Personen oder Technik besteht
- unsachgemäße Nutzung erfolgt
- Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
